B1-behandelt –
Schwerentflammbar
nach DIN 4102-1
Alle Palettenmöbel und Messewände sind gemäß DIN 4102-1 schwerentflammbar behandelt. Konformitätserklärung und Errichterbescheinigung stellen wir auf Anfrage aus.
Zertifikat anfordernGrundlagen
Was bedeutet
Brandschutzklasse B1?
Holzmöbel bestehen aus einem brennbaren Werkstoff. Für öffentliche Veranstaltungen schreiben die Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Bundesländer den Einsatz von Materialien mit nachgewiesenem Brandschutz vor. Die Klasse B1 – schwerentflammbar nach DIN 4102-1 ist der geltende Mindeststandard.
Unsere Palettenmöbel werden mit einem bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzmittel vollflächig imprägniert. Das Holz nimmt den Wirkstoff tief auf – es verzögert die Flammenausbreitung erheblich, gibt keinen Flammenschlag weiter und bildet keine glühenden Tropfen.
Die Behandlung dokumentieren wir vollständig: Sie erhalten auf Anfrage eine Konformitätserklärung sowie eine Errichterbescheinigung – die Nachweise, die Ordnungsämter und Feuerwehren bei Abnahmen fordern.
B1 – Schwerentflammbar
- Selbstverlöschend nach Entfernen der Zündquelle
- Kein eigenständiges Weiterbrennen
- Keine brennenden Tropfen oder glühenden Partikel
- Deutlich verzögerte Brandausbreitung
- Vorgeschrieben für Versammlungsstätten & Zelthallen
- Akzeptiert durch Brandschutzbehörden bundesweit
Nachweise
Unsere Brandschutzdokumente
Zwei Dokumente, die Behörden und Veranstaltungsstätten bei der Abnahme regelmäßig anfordern – wir stellen beide aus.
Konformitätserklärung
Die Konformitätserklärung ist ein schriftliches Herstellerdokument, das bestätigt, dass das eingesetzte Brandschutzmittel und das behandelte Holzprodukt die Anforderungen der DIN 4102-1 Klasse B1 erfüllen.
- Bestätigung der Normkonformität nach DIN 4102-1
- Angabe des eingesetzten, zugelassenen Brandschutzmittels
- Nachweis der Eignung für das jeweilige Holzsubstrat
- Grundlage für behördliche Abnahmen
- Anerkannt durch Ordnungsämter bundesweit
Errichterbescheinigung
Die Errichterbescheinigung bestätigt, dass die Brandschutzbehandlung fachgerecht und vollständig an den tatsächlich eingesetzten Möbeln durchgeführt wurde. Sie wird von uns als ausführendem Betrieb ausgestellt.
- Nachweis der fachgerechten, vollständigen Ausführung
- Auflistung der behandelten Möbelstücke
- Angabe des Mittels und der Auftragsmethode
- Datum der Behandlung und verantwortliche Person
- Gültig gegenüber Feuerwehr & Ordnungsamt
Klassifizierung
Brandschutzklassen nach DIN 4102-1
Einordnung unserer Möbel in das deutsche Klassifizierungssystem.
| Klasse | Bezeichnung | Bedeutung | Unsere Möbel |
|---|---|---|---|
| B1 | Schwerentflammbar | Erlischt selbstständig nach Entfernen der Zündquelle. Keine brennenden Tropfen. Standard für Versammlungsstätten. | ✅ Alle Mietmöbel & Messewände |
| B2 | Normalentflammbar | Unbehandeltes Holz. Brennt weiter wenn Zündquelle entfernt. Für viele Hallen- und Zeltveranstaltungen nicht zugelassen. | — Nicht in unserem Sortiment |
| B3 | Leichtentflammbar | Entzündet sich sehr leicht. Für öffentliche Veranstaltungen verboten. | — Nicht in unserem Sortiment |
Service
Unser Brandschutz-Service
Was Sie bei der Buchung unserer Mietmöbel konkret erhalten.
Konformitätserklärung
Auf Anfrage erhalten Sie das Herstellerdokument zum eingesetzten Brandschutzmittel – für die Vorlage beim Ordnungsamt oder der Feuerwehr.
Errichterbescheinigung
Wir dokumentieren die fachgerechte Behandlung Ihrer Möbel und stellen die Bescheinigung rechtzeitig vor der Veranstaltung aus.
Regelmäßige Auffrischung
Nach jedem Einsatz prüfen wir den Brandschutzstatus und erneuern die Behandlung bei Bedarf. Jede Lieferung stets auf aktuellem Stand.
Behördenkonform
Unsere Möbel wurden bei zahlreichen Messen und Firmenevents reibungslos durch Brandschutzbeauftragte und Feuerwehren abgenommen.
Geprüfte Mittel
Wir arbeiten ausschließlich mit bauaufsichtlich zugelassenen Mitteln – gesundheitlich unbedenklich, umweltverträglich, geruchsneutral.
Beratung inklusive
Unsicher, welche Dokumente Ihre Veranstaltungsstätte fordert? Wir beraten Sie kostenlos und helfen bei den Brandschutzunterlagen.
FAQ
Häufige Fragen
Alles Wichtige für Veranstalter und Eventplaner.
Wann werden Konformitätserklärung und Errichterbescheinigung benötigt?
In der Regel immer dann, wenn die Veranstaltung in einer Versammlungsstätte stattfindet (Messehallen, Zelthallen, Stadthallen) oder wenn es sich um eine genehmigungspflichtige öffentliche Veranstaltung handelt. Ordnungsamt und Feuerwehr fordern bei Kontrollen regelmäßig beide Dokumente.
Was ist der Unterschied zwischen den beiden Dokumenten?
Die Konformitätserklärung kommt vom Hersteller des Brandschutzmittels und belegt, dass das Produkt die Norm DIN 4102-1 erfüllt. Die Errichterbescheinigung stellen wir als ausführender Betrieb aus und bestätigt, dass die Behandlung fachgerecht an den tatsächlich eingesetzten Möbeln durchgeführt wurde.
Benötige ich für meine Veranstaltung zwingend B1-Möbel?
Das hängt von Location und Art der Veranstaltung ab. Die Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) schreiben für Versammlungsstätten mindestens schwerentflammbare Materialien (B1) vor. Bei Outdoor-Events ohne Überdachung gelten geringere Anforderungen. Im Zweifel vorab mit dem Ordnungsamt abstimmen.
Verändert die B1-Behandlung das Aussehen der Möbel?
Nein. Die Imprägnierung ist nach dem Trocknen unsichtbar und verändert weder Holzoptik noch Haptik. Sie erhalten die natürliche, rustikale Palettenholz-Ästhetik – lediglich nachweislich sicherer.
Wie oft wird der Brandschutz erneuert?
Wir prüfen nach jedem Einsatz den Zustand und erneuern die Behandlung bei Bedarf. Brandschutzmittel können durch intensive Nutzung, Reinigung oder Witterungseinflüsse abbauen – regelmäßige Auffrischung ist unser Standard.
Sind auch Polster und Stoffe brandschutzbehandelt?
Unsere Holzkonstruktionen sind vollständig B1-behandelt. Polster und Auflagen können auf Anfrage in brandschutzgerechten Materialien (Klasse Cfl-s1 nach EN 13501) geliefert werden.
Gelten die Anforderungen auch für Outdoor-Events?
Im Freien sind die Anforderungen in der Regel geringer. Bei überdachten Außenbereichen (Zelte, Pavillons) gelten jedoch dieselben Regeln wie innen. Wir empfehlen, dies vorab mit den zuständigen Behörden zu klären.
Zertifikate anfordern
Kontaktieren Sie uns für ein Angebot inkl. Konformitätserklärung und Errichterbescheinigung für Ihre Veranstaltung.