🔥 Brandschutz

B1-behandelt –
Schwerentflammbar
nach DIN 4102-1

Alle Palettenmöbel und Messewände sind gemäß DIN 4102-1 schwerentflammbar behandelt. Konformitätserklärung und Errichterbescheinigung stellen wir auf Anfrage aus.

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DIN 4102-1 Klasse B1
Schwerentflammbar
Konformitätserklärung
Errichterbescheinigung
Feuerwehr- & behördenkonform

Was bedeutet
Brandschutzklasse B1?

Holzmöbel bestehen aus einem brennbaren Werkstoff. Für öffentliche Veranstaltungen schreiben die Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Bundesländer den Einsatz von Materialien mit nachgewiesenem Brandschutz vor. Die Klasse B1 – schwerentflammbar nach DIN 4102-1 ist der geltende Mindeststandard.

Unsere Palettenmöbel werden mit einem bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzmittel vollflächig imprägniert. Das Holz nimmt den Wirkstoff tief auf – es verzögert die Flammenausbreitung erheblich, gibt keinen Flammenschlag weiter und bildet keine glühenden Tropfen.

Die Behandlung dokumentieren wir vollständig: Sie erhalten auf Anfrage eine Konformitätserklärung sowie eine Errichterbescheinigung – die Nachweise, die Ordnungsämter und Feuerwehren bei Abnahmen fordern.

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Beanstandungen
Brandschutzklasse

B1 – Schwerentflammbar

  • Selbstverlöschend nach Entfernen der Zündquelle
  • Kein eigenständiges Weiterbrennen
  • Keine brennenden Tropfen oder glühenden Partikel
  • Deutlich verzögerte Brandausbreitung
  • Vorgeschrieben für Versammlungsstätten & Zelthallen
  • Akzeptiert durch Brandschutzbehörden bundesweit

Unsere Brandschutzdokumente

Zwei Dokumente, die Behörden und Veranstaltungsstätten bei der Abnahme regelmäßig anfordern – wir stellen beide aus.

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Konformitätserklärung

Herstellernachweis · DIN 4102-1

Die Konformitätserklärung ist ein schriftliches Herstellerdokument, das bestätigt, dass das eingesetzte Brandschutzmittel und das behandelte Holzprodukt die Anforderungen der DIN 4102-1 Klasse B1 erfüllen.

  • Bestätigung der Normkonformität nach DIN 4102-1
  • Angabe des eingesetzten, zugelassenen Brandschutzmittels
  • Nachweis der Eignung für das jeweilige Holzsubstrat
  • Grundlage für behördliche Abnahmen
  • Anerkannt durch Ordnungsämter bundesweit
Ausstellung: Auf Anfrage rechtzeitig vor Ihrer Veranstaltung – für die Einreichung bei Behörden oder dem Veranstaltungsmanagement.
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Errichterbescheinigung

Ausführungsnachweis · Vor-Ort-Behandlung

Die Errichterbescheinigung bestätigt, dass die Brandschutzbehandlung fachgerecht und vollständig an den tatsächlich eingesetzten Möbeln durchgeführt wurde. Sie wird von uns als ausführendem Betrieb ausgestellt.

  • Nachweis der fachgerechten, vollständigen Ausführung
  • Auflistung der behandelten Möbelstücke
  • Angabe des Mittels und der Auftragsmethode
  • Datum der Behandlung und verantwortliche Person
  • Gültig gegenüber Feuerwehr & Ordnungsamt
Ausstellung: Nach Behandlung der für Ihr Event vorgesehenen Möbel – kann mit dem Mietvertrag übergeben werden.

Brandschutzklassen nach DIN 4102-1

Einordnung unserer Möbel in das deutsche Klassifizierungssystem.

Klasse Bezeichnung Bedeutung Unsere Möbel
B1 Schwerentflammbar Erlischt selbstständig nach Entfernen der Zündquelle. Keine brennenden Tropfen. Standard für Versammlungsstätten. ✅ Alle Mietmöbel & Messewände
B2 Normalentflammbar Unbehandeltes Holz. Brennt weiter wenn Zündquelle entfernt. Für viele Hallen- und Zeltveranstaltungen nicht zugelassen. — Nicht in unserem Sortiment
B3 Leichtentflammbar Entzündet sich sehr leicht. Für öffentliche Veranstaltungen verboten. — Nicht in unserem Sortiment

Unser Brandschutz-Service

Was Sie bei der Buchung unserer Mietmöbel konkret erhalten.

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Konformitätserklärung

Auf Anfrage erhalten Sie das Herstellerdokument zum eingesetzten Brandschutzmittel – für die Vorlage beim Ordnungsamt oder der Feuerwehr.

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Errichterbescheinigung

Wir dokumentieren die fachgerechte Behandlung Ihrer Möbel und stellen die Bescheinigung rechtzeitig vor der Veranstaltung aus.

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Regelmäßige Auffrischung

Nach jedem Einsatz prüfen wir den Brandschutzstatus und erneuern die Behandlung bei Bedarf. Jede Lieferung stets auf aktuellem Stand.

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Behördenkonform

Unsere Möbel wurden bei zahlreichen Messen und Firmenevents reibungslos durch Brandschutzbeauftragte und Feuerwehren abgenommen.

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Geprüfte Mittel

Wir arbeiten ausschließlich mit bauaufsichtlich zugelassenen Mitteln – gesundheitlich unbedenklich, umweltverträglich, geruchsneutral.

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Beratung inklusive

Unsicher, welche Dokumente Ihre Veranstaltungsstätte fordert? Wir beraten Sie kostenlos und helfen bei den Brandschutzunterlagen.

Häufige Fragen

Alles Wichtige für Veranstalter und Eventplaner.

Wann werden Konformitätserklärung und Errichterbescheinigung benötigt? +

In der Regel immer dann, wenn die Veranstaltung in einer Versammlungsstätte stattfindet (Messehallen, Zelthallen, Stadthallen) oder wenn es sich um eine genehmigungspflichtige öffentliche Veranstaltung handelt. Ordnungsamt und Feuerwehr fordern bei Kontrollen regelmäßig beide Dokumente.

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Dokumenten? +

Die Konformitätserklärung kommt vom Hersteller des Brandschutzmittels und belegt, dass das Produkt die Norm DIN 4102-1 erfüllt. Die Errichterbescheinigung stellen wir als ausführender Betrieb aus und bestätigt, dass die Behandlung fachgerecht an den tatsächlich eingesetzten Möbeln durchgeführt wurde.

Benötige ich für meine Veranstaltung zwingend B1-Möbel? +

Das hängt von Location und Art der Veranstaltung ab. Die Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) schreiben für Versammlungsstätten mindestens schwerentflammbare Materialien (B1) vor. Bei Outdoor-Events ohne Überdachung gelten geringere Anforderungen. Im Zweifel vorab mit dem Ordnungsamt abstimmen.

Verändert die B1-Behandlung das Aussehen der Möbel? +

Nein. Die Imprägnierung ist nach dem Trocknen unsichtbar und verändert weder Holzoptik noch Haptik. Sie erhalten die natürliche, rustikale Palettenholz-Ästhetik – lediglich nachweislich sicherer.

Wie oft wird der Brandschutz erneuert? +

Wir prüfen nach jedem Einsatz den Zustand und erneuern die Behandlung bei Bedarf. Brandschutzmittel können durch intensive Nutzung, Reinigung oder Witterungseinflüsse abbauen – regelmäßige Auffrischung ist unser Standard.

Sind auch Polster und Stoffe brandschutzbehandelt? +

Unsere Holzkonstruktionen sind vollständig B1-behandelt. Polster und Auflagen können auf Anfrage in brandschutzgerechten Materialien (Klasse Cfl-s1 nach EN 13501) geliefert werden.

Gelten die Anforderungen auch für Outdoor-Events? +

Im Freien sind die Anforderungen in der Regel geringer. Bei überdachten Außenbereichen (Zelte, Pavillons) gelten jedoch dieselben Regeln wie innen. Wir empfehlen, dies vorab mit den zuständigen Behörden zu klären.

Zertifikate anfordern

Kontaktieren Sie uns für ein Angebot inkl. Konformitätserklärung und Errichterbescheinigung für Ihre Veranstaltung.